Das dritte Buch Mose (Levitikus)

Kapitel 12

1 Und der HErr3068 redete1696 mit Mose4872 und sprach559:

2 Rede mit den Kindern Israel3478 und sprich1696: Wenn ein Weib802 besamet wird und gebiert3205 ein Knäblein1121, so soll sie559 sieben7651 Tage3117 unrein2930 sein2930, solange3117 sie ihre Krankheit1738 leidet.

3 Und am achten8066 Tage3117 soll man das Fleisch1320 seiner Vorhaut6190 beschneiden4135.

4 Und sie3427 soll daheim bleiben dreiunddreißig7969 Tage3117 im Blut1818 ihrer Reinigung2893. Kein Heiliges soll sie anrühren5060 und zum Heiligtum6944 soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung2892 aus4390 sind935.

5 Gebiert3205 sie3427 aber ein Mägdlein5347, so soll sie zwo Wochen7620 unrein2930 sein, solange sie ihre Krankheit leidet5079, und soll sechsundsechzig8337 Tage3117 daheim bleiben in dem Blut1818 ihrer Reinigung2893.

6 Und1121 wenn die Tage3117 ihrer Reinigung2892 aus sind4390 für den Sohn1121 oder für die Tochter1323, soll sie8141 ein jährig Lamm3532 bringen935 zum Brandopfer5930 und1121 eine junge Taube3123 oder Turteltaube8449 zum Sündopfer2403 dem Priester3548 vor die Tür6607 der Hütte168 des Stifts4150.

7 Der soll es opfern7126 vor6440 dem HErrn3068 und sie versöhnen3722; so wird sie rein2891 von ihrem Blutgang1818. Das ist das Gesetz8451 für die, so ein Knäblein2145 oder Mägdlein5347 gebiert3205.

8 Vermag aber ihre Hand3027 nicht ein259 Schaf7716, so nehme sie8147 zwo Turteltauben8449 oder zwo junge1121 Tauben, eine259 zum Brandopfer5930, die3123 andere zum Sündopfer2403; so soll3947 sie der Priester3548 versöhnen3722, daß sie rein2891 werde4672.